Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dj-mit-Stil (gültig ab 08/20)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dj-mit-Stil (gültig ab 08/20)
1. Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden (nachfolgend auch „Veranstalter“ genannt) und „DJ-mit-Stil“ (Vertreten durch: Stefan Deniz) abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden Steven Deniz von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.
2 . Preise, Zahlung und Verzug
a)Alle Preise verstehen sich in EUR. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung gültigen Preise zur Abrechnung.
b) Die vereinbarte Gage ist nach erbrachter Leistung in voller Höhe und ohne Abzüge zu begleichen. Die jeweilige Zahlungsmethode (Barzahlung, Vorauszahlung, Anzahlung, Überweisung) ist im Vertrag entsprechend festgehalten. Bei Überweisung ist ein Zahlungsziel von 10 Tagen auf der Rechnung ausgewiesen.
b) Alle durch den Zahlungsverzug bedingten Kosten (Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren, Gerichtskosten etc.) sind in vollem Umfang durch den Kunden zu begleichen.
3 . Leistungserfüllung
a) Die Leistungserfüllung durch „Dj-Mit-Stil“ als Discjockey umfasst die im Vertrag angegebenen Leistungen. Diese umfassen generell das Auflegen von Musik (auch Hintergrundmusik) im vereinbarten Zeitraum. Sollte vom DJ keine Technik gestellt bzw. aufgebaut werden, so ist vom Veranstalter angemessenes Equipment zu stellen.
b) Falls im Vertrag festgehalten, umfasst die Leistungserbringung die Anlieferung, den Auf- und Abbau sowie den Abtransport von Ton- und Lichttechnik am vereinbarten Veranstaltungsort.
c) Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Die Standard- aufbauzeit beträgt ca. 1,5 Stunden; die Standardabbauzeit ca. 1 Stunde. Die genannten Zeiten gelten für Musik- und Lichtanlagen bis ca. 100 Personen. Die genaue Zeit für den Aufbau ist im Vertrag festgehalten und kann bei Mehraufwand und größerer Technik von den zuvor genannten Zeiten abweichen.
d) Falls ein Aufbau/Abbau zu anderen Zeiten gewünscht ist, so fällt jeweils pro Anfahrt zusätzlich eine Anfahrts-/Aufwandspauschale an. Sollte der Aufbau bereits einen oder mehrere Tage zuvor erfolgen, so ist „Dj-Mit-Stil“ berechtigt, pro Tag einen Mehraufwand zu verlangen. Gleiches gilt für den Abbau, wenn dieser nicht unmittelbar nach der Veranstaltung stattfinden kann.
e) Die Discjockey-Tätigkeit beginnt und endet zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Die Tätigkeit des DJs beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik zählt zur Arbeitszeit des DJs, auch wenn dieser nur eine CD bzw. Playlist vom Laptop ablaufen lässt. Sollte der DJ auf Kundenwunsch früher mit seiner Tätigkeit beginnen oder länger als vereinbart spielen, so wird diese Zeit mit dem im Vertrag vereinbarten Stundensatz berechnet.
f) Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Geräts. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungs- versuche durch „Dj-Mit-Stil“ fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
g) Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen (z.B. durch ein wasserfestes Zelt mit mind. einer Rückwand) geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment.
h) Bei bereits installierter Musik- und/oder Lichttechnik übernimmt „Dj-Mit-Stil“ keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Eventuelle schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Technik zurück- zuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises. Falls weiteres Equipment durch „Dj-Mit-Stil“ an eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von „Dj-Mit-Stil“ installierten Komponenten. Für Schäden, die an bereits vor Ort installierten Geräten entstehen, haftet „Dj-Mit-Stil“ nicht; es sei denn, es ist nachweislich durch ihn zu verantworten (bei z.B. grob fahrlässiger Handlungsweise).
4. Anfahrt
a) Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für LKW, Transporter, PKW (je nach Umfang der Technik) bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von Stephan Römer und Mitarbeitern erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden.
b) Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und „Dj-Mit-Stil“ gezwungen sein, verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Verwarngelder, Abschleppgebühren etc.) durch den Kunden zu tragen.
c) Der Veranstaltungsort muss möglichst barrierefrei zugänglich sein und „Dj-Mit-Stil“ sowie seinen Mitarbeitern ein problemloses Ein- und Ausladen sowie einen schnellen und unkomplizierten Auf- und Abbau gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, so ist dies vom Kunden vor Ausführungsbeginn der Leistung mitzuteilen. „Dj-Mit-Stil“ ist in diesem Fall berechtigt, Kosten für einen Mehraufwand zu verlangen.
5. Anreisespesen / Nächtigungsspesen
a) Die Anreisespesen werden pauschal verrechnet, zusätzlich zur Gage mit gefahrenem Kilometer verrechnet. Der Abreisepunkt des DJs ist immer sein Wohnort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps immer der schnellsten Route!
b) Befindet sich der Veranstaltungsort über 200 km vom Wohnort des DJs entfernt, ist eine Übernachtung des DJs erforderlich.
6 . Pflichten des Kunden
a) Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden an der Technik (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment etc.), die durch Gäste oder ihn selbst entstehen.
b) Bei jeder Buchung ist ein Tisch o.ä. bereitzustellen, so dass die entsprechende Zuspieltechnik (DJ-Equipment, Mischpult) problemlos darauf Platz findet. Der Tisch sollte möglichst eine Höhe von mind. 100 cm aufweisen. Die Länge sollte ca. 150 cm betragen, die Breite mind. 50 cm. Die Ablagefläche sollte neben der Zuspieltechnik außerdem Platz für einen Laptop sowie eventuell mitgebrachte DJ-Utensilien bieten.
c) Der Kunde hat für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen und diese für die Dauer der Veranstaltung zu gewährleisten. Bei kleineren Musik- und Lichtanlagen reicht eine einzeln abgesicherte Steckdose (230V) aus. Hier dürfen keine weiteren Geräte, die viel Strom verbrauchen (z.B. Kühlschränke, Heizplatten) angeschlossen sein. Bei größeren Anlagen werden zwei getrennt abgesicherte Steckdosen (230V) benötigt. Sollte Starkstrom (CEE) benötigt werden, so ist dies im Vertrag festgehalten. Die benötigten Stromquellen sollten in möglichst unmittelbarer Umgebung des DJ-Pultes vorhanden sein. Für Schäden, die durch fehlerhaften Strom (Überspannung, Spannungsabfall etc.) an den von „DJ-mit-Stil“ installierten Geräten entstehen, haftet der Kunde in voller Höhe.
d) Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind in voller Höhe vom Veranstalter zu entrichten. Auf Wunsch wird Ihnen eine Übersicht der gespielten Lieder zur Vorlage bei der GEMA vom DJ ausgehändigt. Falls eine solche Übersicht benötigt wird, ist dies dem DJ vor der Veranstaltung mitzuteilen, so dass er die Möglichkeit hat, die gespielten Lieder zu notieren.
e) Falls im Vertrag festgehalten, ist ein Hotelzimmer bzw. eine Übernachtungsmöglichkeit für den DJ zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende Kosten für die Übernachtung sind vom Kunden zu tragen.
7. Licht- und Tonanlage
Der DJ garantiert (bei eigener Technik) ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter. Bei technischen Defekt des Equipments am Veranstaltungsort besitzt der Veranstalter keine Ansprüche auf Ersatz. Der DJ bemüht sich allerdings um eine Lösung.
8. Schäden an der Technik
Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, hat der Veranstalter eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen oder den Schaden in bar zu begleichen.
Bei Schäden durch Dritte/Gäste sorgt der Veranstalter für eine Übermittlung der persönlichen Daten des Verursachers, trägt die Sorge der Begleichung der Kosten des entstandenen Schadens und tritt ggf. auf Verlangen des DJs, in Vorkasse.
9. Haftung
Sobald die Technik des DJs am Veranstaltungsort abgeladen wird, haftet der Veranstalter bis zur Abfahrt des DJs für Verlust und Beschädigung zum Neuwert/Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat der DJ dies zu dokumentieren. Die Säuberung wird dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.
10. Catering
Der DJ (ggf. plus Begleitperson) erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und mind. eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.
11. Anmeldung der Veranstaltung
Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen und gegebenenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt er selbst! Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der DJ dafür von dritter Seite belangt werden.
Ob Gebühren für Ihre Feier (Hochzeit, Geburtstag etc.) anfallen, können Sie direkt bei GEMA erfragen. Der DJ kann hierzu keine rechtskräftige Aussage machen.
12 Angebot
Die erstellten Angebote verlieren nach 3 Monaten ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.
13 Unverbindliche Reservierung
Eine unverbindliche Reservierung des DJs ist nicht möglich!
Mündliche oder schriftliche Mail Zusagen ohne eine Buchungsbestätigung seitens des DJs führen nicht automatisch zu einer verbindlichen Terminreservierung.
14 Vertragsabschluss
Bei jeder Buchung erhält der Kunde einen schriftlichen Vertrag, den er innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurücksenden muss, um die Buchung abzuschließen. Verstreicht die genannte Frist, so ist Stephan Römer nicht weiter an die im Vertrag festgehaltenen Leistungen gebunden.
Ein Vertrag mit dem DJ kommt zustande, wenn Sie uns diesen schriftlich (per Mail, Fax, SMS) zusagen, aber erst dann endgültig, wenn Sie von uns eine Buchungsbestätigung erhalten. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGB. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.
15 Musikauswahl
Der DJ ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Über unsere „Wunsch-Hit-Karten“ dürfen sich der Veranstalter und seine Gäste, Musik beim DJ wünschen. Er ist allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während den Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste, legt der DJ nicht live auf. Er spielt leise Hintergrundmusik ab.
Der Musikwunschbogen muss spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim DJ eingegangen sein. Spätere Wünsche können ggf. nicht mehr berücksichtigt werden.
16 Auftrittsdauer / Mehrstunden
Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Buchungsvertrag vereinbart etwa 1,5 Stunden vor Auftrittsbeginn durch den DJ. Die Auftrittsdauer beginnt mit dem Laufen der Musik und endet wie in der verbindlichen Buchung vereinbart. In der Auftrittsdauer ist die Auf- und Abbauzeit nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Spielzeit der Musik. Die Auf- und Abbauzeit wird dem Veranstalter nicht berechnet.
Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene Auftrittsstunde wird mit zusätzlichen Verlä verrechnet. Ein genereller Anspruch auf eine Verlängerungsoption am Veranstaltungstag besteht nicht.
Das generelle Veranstaltungsende ist (auch bei Paketen) 5 Uhr. Nebenabreden, wie längere Spielzeit, früherer Aufbau/Abbau etc. können jedoch vor der Veranstaltung schriftlich per Mail/Post vereinbart werden. Diese Wünsche können ggf. als zusätzliche Kosten anfallen.
17 Zahlungskonditionen
Mind. 0% – 20% der Gage ist ab Eingang der Rechnung innerhalb 14 Tagen auf das auf der Rechnung stehende Konto zu überweisen. Die Rechnung liegt dem zugesendeten Vertrag bei. Der Restbetrag ist zahlbar in BAR am Veranstaltungstag vor Beginn an den DJ. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Die Zahlung der Gesamtgage im Vorfeld (Vorkasse) ist möglich. Der Zahlungseingang wird per Mail bestätigt.
18. Widerruf und Rücktritt vom Vertrag
a) Der Kunde kann als Verbraucher/Privatperson den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei „DJ-mit-Stil“r ohne Angaben von Gründen schriftlich per E-Mail oder per Post widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
b) Ein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag ist nach Verstreichen der Widerrufsfrist nicht möglich; Stephan Römer kann jedoch nach eigenem Ermessen eine Stornierung aus Kulanz vornehmen. Hierbei fallen Stornierungsgebühren nach der folgenden Kostentabelle an:
innerhalb 8 Wochen vor dem Event: 50% der Auftragssumme
innerhalb 4 Wochen vor dem Event: 75% der Auftragssumme
innerhalb 2 Wochen vor dem Event: 100% der Auftragssumme
c) Als Unternehmer ist generell kein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag möglich.
19 Stornierungen seitens des Künstlers
Sollte vor 48 Stunden der Veranstaltung der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich „DJ-mit-Stil“, einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren. Dieser führt den Auftrag nach den vereinbarten Zeiten aus. Die Zahlung des Restbetrags ist in bar an den Ersatz-DJ zu entrichten.
Kommt es zu einem plötzlichen Ausfall innerhalb der letzten 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, (z.B. auch bei der Anfahrt durch einen Unfall) zu einem Ausfall, kann verpflichtend kein Ersatz organisiert werden. Jedoch wird „DJ-mit-Stil“ sich bemühen einen Kollegen als Ersatz zu organisieren. Ein Ersatzanspruch gilt innerhalb der 48 Stunden nicht mehr. Die bereits gezahlten Anzahlungen werden umgehend zurückerstattet.
20 Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
21 Sonstige Bestimmungen
Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ. Als Gerichtsstand gilt Pforzheim sowie geltendes deutsches Recht. Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Künstlernamen zu veröffentlichen. Das auslegen von Flyern / Plakaten ist dem DJ gestattet. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen. Eventuell anfallende Kautionen (wird oft als Sicherheit bei Burgen und Schlössern verlangt) legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich!
Der Sicherung/Speicherung meiner persönlichen Daten von „Dj-mit-Stil“ stimme ich ausdrücklich zu. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
22 Salvatorische Klausel
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angeordnet wird. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Vertragssprache ist Deutsch.
Bei Streitigkeiten hinsichtlich dieser AGB steht dem Kunden der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Steven Deniz der Sitz von Steven Deniz.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksam gewordene Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Sicherheitshinweis:
Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.
Durch die Zustimmung des Vertrages per Mail/Post stimmen Sie den AGBs zu.